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Vertretung

Bei Ausfall der Tagespflegeperson (Krankheit, Unfall, etc.) haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit durch das Vertretungssystem in der Kindertagespflege, Ihr Kind über einen sogenannten Springer in der Tagespflegeeinrichtung oder in einem Pflegestützpunkt betreuen zu lassen. Hierzu muss ein entsprechender Antrag über die Tagespflegeperson beim VKKJ gestellt werden. Bei Krankmeldung der Tagesmutter, müssen die Eltern den ersten Tag der Betreuung selber abdecken. Die Betreuung der Tageskinder über den Springer oder des Stützpunktes, kann aus organisatorischen Gründen erst ab den 2. Tag erfolgen. 


Natürlich versuche ich Ausfälle auf ein Minimum zu reduzieren, aber bei 5 kleinen Kindern ist das nicht immer zu vermeiden